Hier ein Auszug aus dem Vertrag für männliche Darsteller
Der Darsteller nimmt freiwillig und unter Wissen der Risiken an der jeweiligen Produktion teil. Er ist in vollem Umfang über evtl. Risiken von dem Produzenten aufgeklärt worden. Er befreit den Produzenten von jeder Art der Haftung für Verletzungen und Unfälle, die während der Produktion geschehen. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf Verletzungen und Unfälle, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Sollten durch ein Verschulden des Darstellers Produktionsinhalte oder die Studioeinrichtung beschädigt oder zerstört werden, wird der Darsteller für diese Schäden aufkommen.
Der Darsteller ist darüber informiert worden, dass für eine Zurschaustellung oder Verbreitung (Nutzung) des anlässlich der Produktionen erstellten Materials, an denen er teilgenommen hat bzw. teilnimmt, seine Einwilligung erforderlich ist. Er erklärt hiermit unwiderruflich die zeitlich und örtlich unbeschränkte Einwilligung in die Nutzung des Materials, insbesondere im Internet, auf Datenträgern und sonstigen Speichermedien und Printmedien in beliebigen Kontexten, auch für Werbezwecke. Der Darsteller ist damit einverstanden, dass das o. g. Material ohne jede inhaltliche Einschränkung verändert werden darf, ein beliebiger Personenname im Zusammenhang mit der Nutzung des Materials verwertet werden kann, auch der Vorname des Darstellers, aber nicht der Nachname. Insbesondere die Rechte gem. § 73 Urhebergesetz und gem. § 22 Kunsturhebergesetz überträgt der Darsteller auf den Produzenten.
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass der Darsteller unentgeltlich an der Produktion teilnehmen darf und für seine Tätigkeit kein weiteres Honorar oder Entgelt als die unentgeltliche Teilnahme an der Produktion erhält und dass für die o. g. möglichen Nutzungen des Materials ebenfalls keine Ansprüche auf Zahlung von Honoraren bzw. Entgelten irgendeiner Art sowie Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für den Darsteller entstehen. Der Darsteller nimmt an der Produktion teil, weil es ihm Spaß macht, dabei mitzumachen. Der Spass an der Produktion teilnehmen zu dürfen ist der Grund für den Darsteller an der Produktion teilzunehmen. Dem Darsteller ist bewusst, dass seine Handlungen während der Produktion mit Foto- und Videokameras aufgezeichnet und gespeichert werden.
Es besteht weiterhin Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Darsteller keinen Anspruch darauf hat, dass eine mit ihm gefertigte Produktion auch veröffentlicht oder in einer der oben beschriebenen Arten genutzt wird. Weiterhin entstehen für den Darsteller aufgrund der Teilnahme an einer oder mehrerer Produktionen keine Ansprüche auf Teilnahme an weiteren Produktionen.
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Vereinbarung müssen schriftlich verfasst werden, dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Der Darsteller bestätigt, ein Exemplar dieser Vereinbarung erhalten zu haben. Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, verliert die Vereinbarung als Ganzes nicht ihre Gültigkeit und bleibt mit Ausnahme der ungültigen Vereinbarung voll gültig.
Dieser Vertrag gilt für alle Produktionen zwischen dem o.g. Produzenten und Darsteller. Dieser Vertrag und die Produktion sind nicht zeitlich gebunden und gelten für aktuelle, vergangene und zukünftige Produktionen und Aufnahmen uneingeschränkt. Ein jeweils neuer Vertrag zwischen Produzent und Darsteller bei mehreren Produktionen ist nicht notwendig.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine etwaige unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzt werden soll, die der unwirksamen Klausel weitestgehend entspricht.