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§1
Terminausfall: Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit ist oberstes Gebot von Staria Entertainment. Sollten Sie einen Shootingtermin nicht einhalten können, bitten wir Sie mind. 3 Tage vor Shootingtermin das Photo-Team telefonisch zu informieren.
§2
Shootingdauer : Sollten wir Sie als kostenpflichtiges Model (Payshooting) gebucht haben, so ist der Zeitpunkt des Shootingbeginns entschiedend, nicht die Ankunft des Models an der Location. Auch Anfahrtzeiten werden hier nicht berücksichtig. Vorbereitungszeit des Models, wie Schminken oder andere Vorbereitungen vor dem 1.Set, werden zeitlich nicht berücksichtig. Es gilt die Netto-Shootingdauer.
§3
Shootingpausen: Pausen zu Erholung sind sehr wichtig und meist notwenig. Shootingspausen sind vorher mit dem Photo/Film-Team abzusprechen. Diese sind von dem zeitlichen Vorankommen der Produktion abhängig. Während des Shootings kann eine unentgeldliche Pause (z.B. Mittagspause) eingelegt werden, die zeitlich frei wählbar ist, jedoch mit dem Photo-Team abgesprochen werden muss.
§4
Zur Verfügungstellung von Bildmaterial: Eine begrenzte Anzahl von Kopien der Produktion (gemein sind Photo-Einheiten) können nach Vereinbarung dem Model zur Verfügung gestellt werden.. Diese Produkte können vom Model frei gewählt werden (dies gilt nur für kostenpflichtige Modelle. Kostenlose Modelle erhalten nach Absprache mit dem Produzenten eine Kopie der kompletten Produktion).
§5
Honorar: Das Model erhält einmalig den mit den Produzenten vereinbarten Betrag in Euro. Dieser Betrag wir unmittelbar nach Beendigung der Produktion und Unterzeichnung der Rechteübertragungen an das Model in bar, gegen Quittung, ausgezahlt. Nach Übergabe des Honorars entfällt jeglicher weiterer Anspruch von Seiten des Models.

Ausnahme: Sollte von Seiten des Models ein Shooting früher als mit dem Produzenten besprochen abgebrochen werden, so wir das Honorar nur zum entsprechenden Anteil augezahlt. Sollte das Shooting von Seiten des Produzenten, ohne Verschulden des Models, abgebrochen werden, so steht dem Model der mit dem Produzenten vereinbarte Betrag zu.

Aktualität des Bewerbematerials : Das Model ist verpflichtet dem Produzenten vor Buchung aktuelle und un- oder minderbearbeitete Fotos zur Verfügung zu stellen (hier reichen URLs zu Fotos im Internet). Körperliche Veränderungen sind vor Buchung anzuzeigen und dem Produzenten mitzuteilen. Verschwiegene körperliche Veränderungen könnten im Extremfall als Täuschung angesehen werden.

§6
Anfahrtkostenerstattung: Die Kosten für die kostenmässig günstigste Möglichkeit der Anreise übernimmt, nach Absprache , der Produzent Staria OHG . Ausnahmen können jederzeit vom Produzenten vorgenommen werden.
§7
Rechteübertragung: Jedes Model unterzeichnet einen Vertrag der Rechteübertragung. Die Rechteübertragung dient der Klärung der Bild-/Tonrechte.
§8
Arbeitsweise: Alle Produktionsthemen werden mit dem Model vorher abgesprochen. Vom Model wird erwartet, dass sie/er während der ganzen Produktion aktiv am gelingen der Produkte mitarbeitet. Sollte die Mitarbeit des Models aus der Sicht des Produzenten nicht ausreichen, so ist der Produzent berechtig die Produktion vorzeitig zu beenden und dem Model den vereinbarten Betrag nur anteilig auszuzahlen (siehe §5 Ausnahme)